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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2012 - 9 Ta 141/12   

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https://dejure.org/2012,22831
LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2012 - 9 Ta 141/12 (https://dejure.org/2012,22831)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2012 - 9 Ta 141/12 (https://dejure.org/2012,22831)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 9 Ta 141/12 (https://dejure.org/2012,22831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 114 ZPO, § 269 Abs 3 ZPO, § 17 GVG, § 17a GVG
    Prozesskostenhilfe - Zuständigkeit zur Entscheidung trotz nicht gegebenen Rechtswegs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Klagerücknahme vor Rechtskraft einer Rechtswegverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17 Abs. 1
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Klagerücknahme vor Rechtskraft einer Rechtswegverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 12 Ta 574/11

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Rechtsweg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2012 - 9 Ta 141/12
    Im Gegensatz zu einer unbedingt erhobenen Klage, die noch anhängig und mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbunden ist (vgl. dazu etwa LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2011, Az. 12 Ta 574/11, juris), bedarf es in diesem Fall im Interesse der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens keiner Verweisung an das zuständige Gericht des zutreffenden Rechtswegs.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 3 Ta 164/09

    Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht - keine

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2012 - 9 Ta 141/12
    Im reinen Prozesskostenhilfeverfahren finden die §§ 17 bis 17 b GVG keine Anwendung (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.07.2009, Az. 3 Ta 164/09, juris; Zöller/Gummer, ZPO 28. Aufl., Vor §§ 17-17b GVG Rz. 12 mwN.).
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs aber nicht für Verfahren, die einen isolierten, für eine noch zu erhebende Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe betreffen (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2008 - 5 C 08.2789 - juris Rn. 1; B.v. 23.2.2010 - 5 C 09.3081 - juris Rn. 4; B.v. 18.8.2014 - 5 C 14.1654 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 4.4.1995 - 9 S 701.95 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 17.2.2000 - 11 O 281/00 - juris Rn. 5; VG München, B.v. 26.4.2001 - M 16 K0 00.2771 - juris Rn. 37; VG Augsburg, B.v. 3.9.2001 - Au 9 K 01.919 - juris Rn. 23; VG Berlin, B.v. 20.6.2012 - 1 K 121/12 - juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, B.v. 14.8.2007 - 19 W 16/07 - juris Rn. 14 ff.; LAG RhPf, B.v. 31.7.2012 - 9 Ta 141/12 - juris Rn. 2; ArbG Hanau, B.v. 16.5.1997 - 3 Ha 1/97 - juris Rn. 6).
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